13.01.2012 08:39

Antragsfallen

Auslands-Fachkräfte: Keine rote Karte

Seit Juli 2011 gibt es in Österreich die „Rot-Weiß-Rot-Karte“, „Rot-Weiß-Rot-Karte Plus“ und die „Blaue Karte EU“ für Drittstaatsangehörige. Was Sie bei der Beantragung beachten müssen.

Bei den "Rot-Weiß-Rot-Karten" handelt es sich um zur Arbeitsaufnahme berechtigende Aufenthaltstitel, die eine qualifizierte Zuwanderung ohne Quotenangst gewährleisten soll. Die "Rot-Weiß-Rot-Karte" gilt nur für den Arbeitgeber, der im Antrag angegeben wird und den fixen Arbeitsplatz zugesagt hat. Im Anschluss an diese kann nach einem Jahr die "Rot-Weiß-Rot-Karte Plus" ausgestellt werden, wenn mindestens 10 Monate tatsächlich die jeweilige Beschäftigung vorlag. Diese erlaubt einen (befristeten) unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Die "Blaue Karte EU" berechtigt zu Arbeitsaufnahme bei einem konkreten Arbeitgeber und ihr kann wiederum "die Rot-Weiß-Rot Karte Plus", allerdings erst nach 2 Jahren, wenn innerhalb dieser Zeit mindestens 21 Monate die Tätigkeit unter Einhaltung aller Bedingungen vorlag, folgen. 

Voraussetzungen.

Die Überprüfung der Voraussetzungen erfolgt mittels eines Punktesystems, mit dem unter anderem die Qualifikation, Sprachkenntnisse und Berufserfahrungen beurteilt werden. Unterschieden wird zwischen „Besonders Hochqualifizierten“, „Fachkräften in Mangelberufen“, „sonstigen Schlüsselkräften“ und Studienabsolventen. Je nach Gruppe sind unterschiedliche Punkteanzahlen der verschiedenen Kriterienkataloge zu erreichen.  Natürlich müssen jeweils auch die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis und eines Aufenthaltstitels vorliegen.
„Besonders Hochqualifizierte“ können als Drittstaatsangehörige bei der österreichischen Vertretungsbehörde in ihrem Heimatland einen Antrag auf Aufenthalt zur Jobsuche stellen. Die Vertretungsbehörde leitet den Antrag zur Überprüfung der Voraussetzung der „besonderen Qualifikation“ an das AMS Wien weiter und bei positiver Auskunft über das Vorliegen der Qualifikation und der Erfüllung sämtlicher allgemeiner Voraussetzungen, wird ein für 6 Monate befristeter Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche ausgestellt.  Wird innerhalb dieser Frist ein der Qualifikation entsprechender fixer Arbeitsplatz mit angemessenem Entgelt zugesagt,  wird die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ ausgestellt.

Mangelberufe.
„Fachkräfte in Mangelberufen“ sind solche, die eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem mittels Verordnung als solches festgelegten Mangelberuf vorweisen können. Erreichen diese Drittstaatsangehörigen die notwendige Punktezahl und weisen einen fixen Arbeitsplatz mit entsprechender Bezahlung nach, erhalten sie ebenfalls die „Rot-Weiß-Rot-Karte“. Als entsprechende Entlohnung gilt eine Mindestentlohnung zuzüglich einer betriebsüblichen Überzahlung. „Sonstige Schlüsselkräfte“ müssen neben der vorgeschriebenen Punkteanzahl ebenfalls einen fixen Arbeitsplatz mit einer Mindestentlohnung von 50 Prozent (Unter-30-Jährige) und 60 Prozent (Über-30-Jährige) der Höchstbeitragsgrundlage vorweisen können. Außerdem überprüft das AMS, ob für die zu besetzende Stelle weder ein Inländer noch ein am Arbeitsmarkt zugelassener und verfügbarere Ausländer vorhanden ist, der die Befähigung für diese Beschäftigung hat.
„Studienabsolventen“ unterliegen weder einem Punktesystem noch einer Arbeitsmarktprüfung. Nachgewiesen werden muss ein abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium und ein fixer der Qualifikation entsprechender Arbeitsplatz mit einer ortsüblichen Entlohnung, die jedoch mindestens 45 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage erreichen muss. Neben den Bestimmungen der "Rot-Weiß-Rot-Karte" ist die  „Blaue Karte EU“ geregelt worden. Hier können höher qualifizierte Ausländer ohne Punktesystem die "Blaue Karte EU" erhalten, wenn ein verbindliches Jobangebot für mindestens ein Jahr vorliegt. Der Job muss eine hochqualifizierte Beschäftigung sein, es erfolgt eine „Arbeitsmarktprüfung“ und das Entgelt muss das Einenhalbfache des durchschnittlichen österreichischen Bruttojahresgehaltes von Vollzeitbeschäftigen entsprechen. Die Karte gilt 2 Jahre, danach ist die „Rot-Weiß-Rot-Karte Plus“ möglich. Der Antrag ist jeweils bei der österreichischen Vertretungsbehörde des jeweiligen Heimatlandes/Aufenthaltslandes zu stellen.

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