15.03.2010 08:50

Exit-Besteuerung

Wegzgugssteuern sind nicht EU-Rechtswidrig

Überraschende Entscheidung des EuGH: Nationale Beschränkungen gegen den Wegzug von Unternehmen innerhalb der EU sind zulässig.

Finanzamt
© ARCHIV

Der Fiskus darf den Wegzug von Unternehmen auch in andere EU-Staaten mit einer Abgabe "bestrafen".

 

Bei der Übersiedlung eines Unternehmens von einem EU-Land in ein anderes ent-steht nach der Gesetzgebung der meisten Staaten, eine Besteuerung aufgrund der Liquidierung der Gesellschaft im Ursprungsland. Die Steuerlast ist für manche Unternehmen ein Hinderungsgrund, um den Firmensitz innerhalb der Union zu wechseln. Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit gewertet und untersagt. In seiner jüngsten Rechtsprechung hat der Gerichtshof dies jedoch relativiert. Zur Überraschung vieler gelangte der Gerichtshof zum Ergebnis, dass ausschließlich der Staat, in dem das Unternehmen gegründet wurde, über „Leben und Tod“ der Gesellschaft entscheidet. Die Konsequenz hieraus ist, dass nationale Beschränkungen für den Wegzug von Gesellschaften innerhalb der EU zulässig bleiben.

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