03.09.2012 11:03
KEP-Dienste
Gleich und gleicher?
Die Kurier-, Express- und Paketdienste freuen sich über steigende Umsätze. Doch es herrscht Unzufriedenheit. Das Postmarktgesetz bevorzugt die gelbe Post, so der Vorwurf. Transitfreiheit, ein internationales Abrechnungssystem, das Eigentum an den Abgabeeinrichtungen: Wie frei ist der KEP-Markt wirklich?
Allzu dämonisch wirkt der Gottseibeiuns nicht. Walter Trezek ist ein freundlicher Mann mit druckreifer Sprache – und der Neigung zu klaren Aussagen. „Die zollrechtliche Besserstellung der Österreichischen Post verstößt grundlegend gegen europäisches Recht. Es gibt nur niemanden, der das wirklich anzündet.“ Mit Sätzen wie diesen verdient sich Trezek, der als Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Document Exchange Network seinen Status als persona non grata bei der Österreichischen Post. Doch Trezek ist nicht irgendjemand. Der Jurist ist ehemaliger Leiter der Abteilung Neue Technologieanwendungen der Post AG und als Experte für hybride und elektronische Postdienste in vielen europäischen Normierungs-Gremien.
„Vernünftige Gesprächsbasis“
Im teilweise immer noch angespannten Verhältnis der „privaten“ KEP-Dienste zur längst ebenfalls privaten Post AG sind Aussagen wie diese eher selten zu hören – man ist nett zueinander. Peter Umundum, Post-Vorstandsdirektor der Division Paket und Logistik, spricht von einer „vernünftigen Gesprächsbasis zu allen Mitbewerbern. Es ist aus meiner Sicht ein professionelles Verhältnis.“ Rainer Schwarz, Geschäftsführer von DPD Austria, klingt nicht ganz so zufrieden, formuliert seine Kritik aber zurückhaltend: „In unserer Branche wird in einigen Bereichen nicht mit gleichen Maßstäben gemessen. Das Postmarktgesetz von 2011 hat in Wahrheit dazu geführt, dass wir, die wir jetzt seit 25 Jahren am Markt sind, und zwar immer schon in einem liberalen Umfeld, Beschränkungen auferlegt bekamen.“ Die Idee, dass alle Beteiligten versuchen sollten, in Bereichen wie etwa der City-Logistik zu gemeinsamen Konzepten zu finden, sei zwar schön, werde aber durch die „feinen Unterschiede“ in den gesetzlichen Vorgaben konterkariert.
























