24.08.2011 08:25
Nur Forschung erlaubt
Regierung beschließt unterirdisches Verbot von CO2-Speicherung
Die Regierung hat am Dienstag im Ministerrat ein Verbot zur unterirdischen Lagerung von CO2 beschlossen. Einzig Forschungsvorhaben auf dem Gebiet sollen erlaubt werden. Anlass für das Gesetz ist eine EU-Richtlinie, die den Mitgliedstaaten vorschreibt, die rechtlichen Voraussetzungen für die CCS-Technologie ("Carbon Capture and Storage") zu klären. Die Frage, ob die CO2-Speicherung erlaubt oder verboten werden soll, obliegt den Mitgliedstaaten.
Die CO2-Abscheidung und -speicherung ist eine von Umweltschützern kritisierte mögliche Klimaschutzmaßnahme, die sich derzeit weitgehend noch im Erprobungsstadium befindet. Dabei wird das Treibhausgas Kohlendioxid aus Abgasen ausgeschieden und in unterirdische Lager gepumpt, wo es nicht mehr austreten soll. Möglich wäre dies etwa in leeren Hohlräumen, aus denen früher Erdgas gefördert wurde.
Energieminister Reinhold Mitterlehner (V) meinte, dass die Regierung sich mit Experten einig sei, "dass diese Technologie nicht ausgereift ist und noch Forschungsbedarf besteht, bevor über einen Einsatz diskutiert werden kann". "Die CCS-Technologie ist derzeit noch im Entwicklungsstadium. Die möglichen Risiken und die Nachhaltigkeit dieser Speicherung sind noch nicht ausreichend erforscht", so Mitterlehner.
Ausgenommen vom Verbot der geologischen CO2-Speicherung sind lediglich Forschungsvorhaben geringen Umfanges, sofern eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen werden kann. (APA/red)























