08.06.2012 13:25
Rechtstipp
Fördertipps zu Umweltinvestitionen
Betriebliche Umweltförderungen bieten Unternehmen Unterstützung bei Investitionen, die nicht nur dem Klimaschutz dienen, sondern längerfristig gesehen auch helfen, Kosten zu sparen.
Die Umstellung von konventionellen Methoden der Energieversorgung auf alternative Energiegewinnungsformen und das Ergreifen von Energiesparmaßnahmen erfordert oft teure Investitionen, die auf viele Unternehmen abschreckend wirken. Im Zeichen des Klimaschutzes versuchen Bund und Länder dem entgegenzuwirken und bieten verschiedenste Möglichkeiten im Bereich der betrieblichen Umweltförderung.
Zunächst ist zu unterscheiden zwischen Förderungen auf Bundesebene und solchen die vom jeweiligen Bundesland, abhängig vom Betriebsstandort, gewährt werden können. Bundesweit fördert das Lebensministerium im Rahmen der „Betrieblichen Umweltförderung“ diverseste Formen von alternativen Heizsystemen (wie z. B. auf Basis von Biomasse, thermische Solaranlagen, Fernwärmeanschlüsse …) oder aber auch die Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energieträger für Betriebe ohne Netzanschluss. Auch wer energieeffizienter arbeiten möchte, ist hier genau richtig. Gefördert werden zum Beispiel Energiesparmaßnahmen im Rahmen gewerblicher oder industrieller Produktionsprozesse, aber auch die thermische Sanierung oder der Neubau von Betriebsgebäuden in Niedrigenergiebauweise.
An dieser Stelle auch zu erwähnen ist der für viele Unternehmen wichtige Bereich der Mobilität. Hier hat das Lebensministerium die Initiative klima:aktiv mobil ins Leben gerufen, die alternativ betriebene Fahrzeuge und CO2-relevante Fuhrpark- und Transportsystemumstellungen unterstützt. Weitere Möglichkeiten auf Bundesebene bietet der Klima- und Energiefonds mit seinem immer wieder wechselnden Förderprogramm. Momentan etwa kann im Rahmen der „Mustersanierung“ um Förderungen im Bereich der thermisch-energetischen Sanierung von betrieblich genutzten Gebäuden eingereicht werden. Zusätzlich sollte man sich auch über Förderungen in dem jeweiligen Bundesland, in dem sich der Betrieb befindet, informieren, denn in vielen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel für Energiesparmaßnahmen, den Einsatz alternativer erneuerbarer Energien oder thermische Gebäudeoptimierungen zu erlangen.
In jedem Fall gilt es, auf die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Betriebes einzugehen, Einsparungspotenziale zu erkennen und die für das betreffende Unternehmen praktikabelste und auch rentabelste Lösung zu finden. In der Entscheidung, welche Fördermöglichkeit in Anspruch genommen werden will, sollte jedenfalls auf die jeweiligen Förderbedingungen achtgegeben werden. Vor allem beim Zusammentreffen mehrerer Förderungen ist immer an etwaige Obergrenzen und gegenseitige Anrechnungen zu denken.
Aus diesem Grund ist eine ausführliche technische und rechtliche Beratung sehr zu empfehlen, damit sich die Investition sowohl für die Umwelt als auch für das Unternehmen lohnt.
Mag. Tamara Karlovsky ist Rechtsanwaltsanwärterin bei Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte und Expertin für Energierecht.
























