05.07.2012 16:03

Stahl

Schienenkartell: Bundeskartellamt ermittelt weiter

Im ersten Teil des Verfahrens wurden Bußgelder für zwei voestalpine-Töchter und Gesellschaften von ThyssenKrupp und Vossloh im Volumen von insgesamt 124,5 Millionen Euro fixiert. Nun geht es um die Schadenersatzleistungen an die Deutsche Bahn. Die voestalpine will eine außergerichtliche Einigung erzielen.

Wegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen zulasten der Deutschen Bahn hat das deutsche Bundeskartellamt heute, Donnerstag, gegen vier Hersteller und Lieferanten von Schienen Bußgelder in Höhe von knapp 125 Millionen Euro verhängt. Nun gehen die Ermittlungen in die nächste Runde. Mit den heutigen Bußgeldbescheiden ist der Kartellbehörde zufolge "lediglich ein erster Teil des Verfahrens" abgeschlossen. Der Schwerpunkt der Ermittlungen werde nun auf weitere Bereiche wie etwa Schienen und Weichen für regionale und lokale Nachfrager verlagert. Der Sachverhaltskomplex mit der Deutschen Bahn ist abgehandelt.

Ursprünglich sieben Kartellanten


Neben zwei voestalpine-Töchtern werden dabei auch Gesellschaften von ThyssenKrupp und Vossloh zur Kasse gebeten. Ursprünglich hatten sich an dem Kartell sieben Unternehmen beteiligt - bei zwei davon sind die Absprachen wegen Verjährung nicht verfolgt worden, ein weiteres ist inzwischen insolvent.

"Die Schienenlieferanten haben sich gegenseitig über viele Jahre nahezu konstante Quoten am Auftragsvolumen der Deutschen Bahn zugesichert", begründete der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, das Bußgeld. Die Kartellanten hätten die Einhaltung der Quotenüberwacht, Projekte einander zugeordnet und Schutzpreise vorgegeben, um die Auftragsvergaben zu steuern. Es wurden in drei unterschiedlichen Produktmärkten - bei Normalschienen, kopfgehärteten Schienen und Weichenzungen - illegale Absprachen gemacht.

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