24.02.2011 18:19

Transport

Speditionskartell: Gericht stellt Verfahren ein - Berufung

Das Kartellgericht stellte am Donnerstag sein Verfahren gegen 40 Spediteure ein, die beschuldigt werden, ein Preiskartell gebildet zu haben. Es begründet dies damit, dass die inkriminierten Absprachen ein gemeldeter Bagatellfall gewesen wären. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) kündigte an, dagegen Rekurs beim Obersten Gerichthof (OGH) einbringen zu wollen.

"Nach Ansicht der BWB kann eine 15 Jahre alte Entscheidung eines österreichischen Gerichts nicht bestehendes EU-Recht aushebeln", erläuterte BWB-Generaldirektor Theodor Thanner. Ein "Hardcore-Kartell mit nahezu der gesamten Branche" sei "keine Bagatelle", die Entscheidung "ein klares Versagen des Kartellgerichts".

Jahrelange Preisabsprachen

Die Entscheidung des Kartellgerichts betrifft die sogenannte SSK. Bei der SSK ("Speditions-Sammelladungs-Konferenz") - Industriemagazin berichtete exklusiv - waren über eine Rahmenübereinkunft von rund 40 Spediteuren jahrelang Preise reguliert und Kunden aufgeteilt worden. Die Spediteure hatten in dem nun eingestellten Fall die Absprache 1995 als Bagatellkartellgemeldet, eine Prüfung oder gar Genehmigung sei damit aber nicht erfolgt, meinte die BWB: "Das Bestehen des Kartells hat das Gericht zwar ausdrücklich bestätigt, aber erklärt, das EU-Kartellverbot sei nicht anwendbar". 

Mit der Berufung werde nun "die EU-Kommission als Hüterin der EU-Verträge um eine Stellungnahme zu diesem Beschluss des Kartellgerichts" ersucht. "Nach Ansicht der BWB kann eine 15 Jahre alte Entscheidung eines österreichischen Gerichts nicht bestehendes EU-Recht aushebeln." Den Schaden hätten all die Jahre die Konsumenten tragen müssen." (APA/red)

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