19.04.2010 11:20
UFS-Entscheid
Reisespesen: Privatanteile jetzt "geschätzt" abziehbar
Der UFS Innsbruck stellt fest, dass auch Geschäftsreisen mit privaten Anteilen abziehbar sind - notfalls muss geschätzt werden.
Im Abkehr von seiner ständigen Rechtsprechung hat der deutsche BFH mit Beschluss vom 21.9.2009, Grs 1/06 festgestellt, dass Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei sowohl beruflich als auch privat veranlassten Reisen nach Maßgabe der jeweiligen Zeitanteile in abziehbare und nicht abziehbare Aufwendungen aufgeteilt werden können. Voraussetzung ist, dass die beruflich veranlassten Anteile feststehen und nicht bloß untergeordnet sind. In seiner Entscheidung vom 29.1.2010, RV/0163-I/05 schließt sich der UFS Innsbruck dieser Rechtsauffassung an und hält fest, dass im Zweifel die Dauer des privat veranlassten Teils des Aufenthalts gemäß § 184 BAO zu schätzen ist.










