08.06.2012 13:33
Update Recht
Achtung! REMIT betrifft auch Strom-/Gas-Endverbraucher
Die EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiemarktes (REMIT) legt den Marktteilnehmern auch gewisse Veröffentlichungs- und Meldepflichten auf.
Auch Endverbraucher müssen sich hier genau informieren und allenfalls Geschäftsprozesse anpassen, wenn sie Strom- bzw. Gaslieferverträge für den Bezug von 600 GWh oder mehr pro Jahr haben, denn in diesem Fall trifft auch sie die Pflicht, sogenannte "Insiderinformationen“ zu veröffentlichen.
(Starlinger, FPLP)
























