08.06.2012 14:01
Update Steuer
Sponsoring ist nicht immer Betriebsausgabe
Ein schriftlicher Sponsorvertrag ist Grundvoraussetzung, um der Abgabenpflicht zu entgehen.
Im Zuge einer Betriebsprüfung einer GmbH wurden diese Zahlungen nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Als Begründung wurde angeführt, dass kein schriftlicher Sponsorvertrag vorlag. Dies, obwohl die GmbH nachweisen konnte, dass das Sportplatzpublikum altersmäßig und vom Einzugsgebiet potentielle Kunden waren. Im Zuge der Berufung gab der UFS Linz (27. 3. 2012) der Betriebsprüfung Recht.
Problem war, dass der Geschäftsführer keinen vertraglichen Zwängen unterliegen wollte. Jedoch ohne schriftlichen Sponsorvertrag liegt keine vertraglich fixierte Verpflichtung vor. Der UFS hat daher in diesem Fall das Vorliegen einer entgeltlichen Werbeleistung verneint.
(Gardovszky, Auditreu)
























