08.06.2012 14:04

Update Steuer

USt-Befreiung privater Schulen: Konkurrenzsituation nicht erforderlich

Der VwGH hat in einem Urteil klargestellt, dass dafür keine Konkurrenzsituation zwischen privaten und öffentlichen Schulen erforderlich ist, um USt-Befreiung zu rechtfertigen.

Neben Grundvoraussetzungen, wie qualifizierter Lehrkörper, für den Schulungsbetrieb notwendige Ausstattung und Räume, einem Sekretariat und einem Lehrplan mit Ausbildungszielen, ist u. a. die Vergleichbarkeit der Ausbildung der privaten Schule mit öffentlichen Schulen maßgebend.

Die USt-Richtlinien führen hier z. B. dezidiert WIFI und BFI an. Für alle anderen privaten Einrichtungen ist es sehr schwierig, diesen Nachweis zu erbringen. Immer wieder lehnt die Behörde die USt-Freiheit solcher Schulen mit der Begründung mangelnder Vergleichbarkeit ab. Das Finanzamt und der UFS erkannten hier die USt-Befreiung nicht an, da kein vergleichbarer Lehrgang an öffentlichen Schulen angeboten wurde und somit kein Wettbewerbsnachteil für den Schulungsbetrieb entstand.

Dem widerspricht der VwGH unter Anlehnung an die EuGH-Judikatur. Die Anknüpfung an die Wettbewerbssituation ist nicht richtlinienkonform. Die strittige Ausbildung muss daher nicht auch in einer öffentlichen Schule angeboten werden.

(Gardovszky, Auditreu)

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