23.07.2012 06:00
Update Steuer
"Aktion scharf“: Nova-Pflicht für ausländische Fahrzeuge
Die Finanzverwaltung nimmt derzeit Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen ins Visier.
Die Nova-Pflicht knüpft bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen an den dauernden Standort an. Liegt der Standort im Inland und wird das Fahrzeug länger als ein Monat im Inland benutzt, muss es in Österreich zugelassen werden und die nötigen Steuern müssen entrichtet werden. Bei Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich wird gesetzlich vermutet, dass der dauernde Standort des Fahrzeuges in Österreich liegt, auch wenn das Fahrzeug eine ausländische Zulassung hat.
Werden ausländische Fahrzeuge von Personen verwendet ohne Hauptwohnsitz im Inland, ist die Verwendung bis zu einem Jahr möglich. Hier ist es nur wesentlich, dass nicht der Mittelpunkt der Lebensinteressen zeitweilig im Inland begründet wird. Die illegale Verwendung kann nicht nur verwaltungsstrafrechtliche, sondern auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen haben.
Gardovszky/Auditreu
























