15.03.2010 08:46

VwGH-Urteil

PKW mit ausländischem Kennzeichen

Bislang hat die Finanzverwaltung die Verwendung eines PKW mit ausländischem Kennzeichen im Inland wegen Unsicherheiten in der Gesetzesanwendung nicht mit letzter Konsequenz verfolgt. Das soll sich ändern.

Die Nutzung eines im Ausland zugelassenen PKW im Inland ist vor allem deswegen interessant, weil dadurch einerseits die NoVA vermieden werden kann und andererseits nicht die österreichische, sondern meist eine günstigere ausländische KFZ-Steuer anfällt. Die NoVA knüpft aber nicht nur an die tatsächliche kraftfahrrechtliche Zulassung an, sondern Abgabenpflicht entsteht auch dann, wenn das Fahrzeug ganz allgemein nach dem Kraftfahrgesetz in Österreich zuzulassen wäre. Ab welcher Nutzungsintensität eine solche Zulassung nach heimischem Kraftfahrgesetz verpflichtend wäre, war bislang nicht hinreichend klar. In seinem Erkenntnis vom 28.10.2009, 2008/15/0276 hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun klargestellt, dass für die Frage der inländischen Nutzung eines KFZ jedenfalls nicht auf den Wohnsitz des Fahrzeugnutzers (oder Firmensitz des Unternehmens, das eine Fahrzeugflotte betreibt) abzustellen ist. Entscheidend ist vielmehr, in welchem Land das Fahrzeug überwiegend zum Einsatz kommt. Nutzt beispielsweise ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer ein auf ein deutsches Unternehmen zugelassenes Fahrzeug, so ist es nicht der NoVA zu unterziehen, wenn mit Fahrtenbuch nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug überwiegend in Deutschland zum Einsatz kommt. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzämter nach dieser Präzisierung des VwGH verstärkt die Fahrtenbücher von heimischen Flotten mit ausländischen Kennzeichen unter die Lupe nehmen werden.

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