Neue Regelung

Neue Regelung

Empfänger steuerpflichtiger Betriebsausgaben müssen benannt werden

Gemäß § 162 BAO kann die Abgabenbehörde verlangen, dass Empfänger benannt werden müssen, wenn ein Steuerpflichtiger Betriebsausgaben steuermindernd geltend macht.