Der UFS Innsbruck stellt fest, dass auch Geschäftsreisen mit privaten Anteilen abziehbar sind - notfalls muss geschätzt werden.
Werden zwischen verbundenen Unternehmen Darlehen zinslos und ohne feste Rückzahlungskonditionen überlassen gelten diese als Eigenkapital.
http://analytics.industriemagazin.net/analytics/clientPerformance/hid/1/service_id/3?page=%2Fhome%2Fthema%2Fq%2FUFS-Entscheid