Gemäß § 162 BAO kann die Abgabenbehörde verlangen, dass Empfänger benannt werden müssen, wenn ein Steuerpflichtiger Betriebsausgaben steuermindernd geltend macht.
Das Finanzministerium hat eine Koordinationsstelle gegründet, die sich mit der Sammlung, Aufbereitung und Analyse von aggressiven Steuerplanungsmodellen beschäftigen soll.
Derzeit ist es Unternehmen nicht möglich, von Finanzbehörden verbindliche Rechtsauskünfte über noch nicht verwirklichte Sachverhalte zu erwirken. Das wird sich bald ändern.
Der Oberste Gerichtshof kam in der Entscheidung 9 ObA 51/09d zur Ansicht, dass die Drohung eines Mitarbeiters, den Arbeitgeber und seinen Sohn zu verprügeln, zweifelsohne einen Entlassungsgrund darstellt.